FG München - Urteil vom 22.07.2003
6 K 1296/01
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Angemessener Pachtzins bei Betriebsaufspaltung; Körperschaftsteuer 1993; Zinsen zur Körperschaftsteuer 1993; Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.1993; Gewerbesteuermessbetrag 1993

FG München, Urteil vom 22.07.2003 - Aktenzeichen 6 K 1296/01

DRsp Nr. 2003/14026

Angemessener Pachtzins bei Betriebsaufspaltung; Körperschaftsteuer 1993; Zinsen zur Körperschaftsteuer 1993; Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.1993; Gewerbesteuermessbetrag 1993

Bei einem Pachtverhältnis im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist der Pachtzins überhöht, wenn bei Bemessung der Höhe des Zinses nicht berücksichtigt worden ist, dass der Pächter vertraglich verpflichtet ist, die gepachteten Wirtschaftsgüter instand zu halten und unbrauchbar gewordene Wirtschaftsgüter auf seine Kosten zu ersetzen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Tatbestand:

I.