Das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 13. Juni 2018 -
Das Versäumnisurteil vom 24. Januar 2018 wird teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 593,88 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 1. August 2017 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Klägerin trägt 2/3 der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte 1/3 mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die die Beklagte zu tragen hat.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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