Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 30.05.2018 aufgehoben.
2.Die Anträge auf Festsetzung einer über € 7,11 je Aktie hinausgehenden Barabfindung werden zurückgewiesen.
3.Die Beschwerden der Antragsteller zu 16), 20), 31) - 34), 57), 58), 61) und 62) gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 30.05.2018 werden zurückgewiesen.
4.Die Gerichtskosten für das Verfahren erster und zweiter Instanz trägt die Antragsgegnerin. Ihre außergerichtlichen Kosten für das Verfahren erster und zweiter Instanz tragen die Beteiligten jeweils selbst.
5.
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