Die Beteiligten streiten über die Angemessenheit der betrieblichen Aufwendungen für ein Geschäftsflugzeug.
Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 25. Juli 1984 mit einem Stammkapital von 50.000,00 DM gegründet, welches je hälftig von den beiden Brüdern A. und B. X. gehalten wird. B. X. ist Alleingeschäftsführer.
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