FG Bremen - Gerichtsbescheid vom 28.07.2003
1 K 38/03 (1)
Normen:
HGB § 230 § 161 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;

Angemessenheit der Gewinnbeteiligung der an einer Kommanditbeteiligung atypisch still unterbeteiligten Tochter

FG Bremen, Gerichtsbescheid vom 28.07.2003 - Aktenzeichen 1 K 38/03 (1)

DRsp Nr. 2004/6749

Angemessenheit der Gewinnbeteiligung der an einer Kommanditbeteiligung atypisch still unterbeteiligten Tochter

Wird einem an einer zwischen fremden Personen bestehenden KG beteiligten Kommanditisten im Rahmen seiner Gewinnbeteiligung im Wege eines einmalig zu zahlenden Vorabgewinns der Mehrwert der eingebrachten Grundstücke vergütet, ist die 30%-ige Gewinnbeteiligung der zu 30 % atypisch still an dem Kommanditanteil unterbeteiligten Tochter, der die Unterbeteiligung schenkweise eingeräumt wurde und der der Mehrwert der Grundstücke nicht, auch nicht anteilig zuzurechnen ist, hinsichtlich des für die Grundstücke gezahlten Mehrwerts zu kürzen

Normenkette:

HGB § 230 § 161 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Angemessenheit der Gewinnverteilung im Rahmen einer aus nahen Angehörigen (Vater und Tochter) bestehenden atypisch stillen Gesellschaft streitig.

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