FG Nürnberg - Urteil vom 21.07.2010
6 K 428/10
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5;

Angemessenheit der Kosten für die Wohnung am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

FG Nürnberg, Urteil vom 21.07.2010 - Aktenzeichen 6 K 428/10

DRsp Nr. 2011/5771

Angemessenheit der Kosten für die Wohnung am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

Da im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur die zu den Wohnungsaufwendungen am Lebensmittelpunkt hinzukommenden Wohnkosten abziehbar sind, hat sich das Merkmal 'notwendig' am Abzugszweck zu orientieren, also daran, welcher Wohnungszuschnitt für einen Steuerpflichtigen als Einzelperson erforderlich ist, der von dort seiner Arbeit nachgeht, aber an einem anderen Ort, an dem sich auch sein Lebensmittelpunkt befindet, seinen Haupthausstand beibehalten hat

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5;

Tatbestand:

Streitig ist noch, in welcher Höhe bei doppelter Haushaltsführung Unterkunftskosten für die Wohnung am Beschäftigungsort angemessen sind, wenn der Steuerpflichtige wegen des geplanten (und später durchgeführten) Familiennachzugs eine entsprechend große Wohnung angemietet hat.