FG Hessen vom 16.01.1997
4 K 2355/94
Fundstellen:
EFG 1998, 593

Angemessenheit des Geschäftsführergehalts

FG Hessen, vom 16.01.1997 - Aktenzeichen 4 K 2355/94

DRsp Nr. 2001/2878

Angemessenheit des Geschäftsführergehalts

1. Für die Schätzung der Obergrenze bezüglich eines angemessenen Geschäftsführergehalts sind zunächst innerbetriebliche Vergleichswerte heranzuziehen. 2. Bei fehlenden branchentypischen Vergleichswerten ist der außerbetriebliche Fremdvergleich anhand von Gehaltsstrukturuntersuchungen durchzuführen. Maßgebend ist dabei in erster Linie die Unternehmensgröße, gemessen an Umsatz und Beschäftigungszahl des Unternehmens. Nur wenn die Gehaltsstrukturuntersuchungen besondere, die Gehaltshöhe beeinflussende Faktoren nicht berücksichtigt haben, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens geboten.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Angemessenheit von Geschäftsführergehältern.

Die Klägerin betreibt ein Unternehmen, das den Innenausbau von Wohn- und Geschäftsräumen, insbesondere die Lieferung und Montage von leichten Trennwänden und gehängten Decken sowie die Ausführung von Stuck- und Putzarbeiten zum Gegenstand hat.