Die Beschwerden der Beschwerdeführer zu 1. bis 16. gegen den Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts ... vom ... in Gestalt der Nichtabhilfeentscheidung vom ... werden zurückgewiesen.
2.Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters trägt die Beschwerdegegnerin; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf ... € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten im gerichtlichen Spruchverfahren über die Angemessenheit der wegen des Ausscheidens der Minderheitsaktionäre aus der ... (im Folgenden: ... oder betroffenes Unternehmen) infolge der Übertragung ihrer Aktien an die Antrags- und Beschwerdegegnerin als Hauptaktionärin (sog. Squeeze-out gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG) zu zahlenden Barabfindung.
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