I.
Die auf dem Gebiet der Buchführung tätige Klägerin, eine GmbH, wurde am ... 1989 gegründet. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer war bis Juni 2002 der ... 1937 geborene Herr NN. Nunmehr ist Alleingeschäftsführerin Frau NN.
Der Geschäftsführer erhielt ein Jahresgehalt für 1998 in Höhe von 39.000 DM und für 1999 in Höhe von 48.000 DM. Mit Wirkung ab dem 1. Juli 1991 sagte die Klägerin dem Geschäftsführer eine Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 5.000 DM/Monat zu. Eine Dynamisierung dieser Rente wurde nicht vereinbart.
Auf Grund versicherungsmathematischer Gutachten wurden entsprechende Pensionsrückstellungen gebildet; diese betrugen zum:
Jahr
aufgestockt um
Bilanzansatz:
31.12.1997:
374.120 DM
31.12.1998:
54.060 DM
428.180 DM
31.12.1999:
77.401 DM
505.581 DM
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