FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 06.05.2009
12 K 8244/05 B
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Angemessenheit einer Versorgungszusage an einen befristet beschäftigten Geschäftsführer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2009 - Aktenzeichen 12 K 8244/05 B

DRsp Nr. 2012/12241

Angemessenheit einer Versorgungszusage an einen befristet beschäftigten Geschäftsführer

Eine mit dem Tag der Aufnahme der Geschäftsführertätigkeit wirksam werdende Versorgungszusage, aus der dem befristet für nur drei Jahre beschäftigten, einem Gesellschafter nahe stehenden Geschäftsführer vom ersten Tag an unverfallbare Anwartschaften entstehen, ist unangemessen und führt zu einer vGA.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Tatbestand:

Die im Januar 1995 errichtete Klägerin ist im Bereich der Wohnungswirtschaft tätig. Gründungsgesellschafter waren vier … Wohnungsgenossenschaften, darunter die Wohnungsbaugenossenschaft B. Vertretungsberechtigter Vorstand dieser Genossenschaft waren Herr L, der bei der notariellen Errichtung der Gesellschaft persönlich auftrat, sowie Herr C.