I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 16.07.2020 -
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreites erster Instanz haben die Klägerin 63 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 37 % zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits in der zweiten Instanz hat die Klägerin zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Mehrarbeitsvergütung und Nachtarbeitszuschläge.
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