FG Münster, Urteil vom 28.08.2001 - Aktenzeichen 11 K 1454/00 E
DRsp Nr. 2001/15627
Angemietete Wohnung als häusliches Arbeitszimmer
1) Ein bewertungsrechtlich als selbständige Wohneinheit zu beurteilendes Appartement neben der vom Steuerpflichtigen zu Wohnzwecken genutzten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kann aufgrund der Umstände im Einzelfall (Anmietung beider Wohnungen aufgrund einheitlichen Mietvertrages unter Zahlung eines einheitlichen Mietzinses; Zutritt zu beiden Wohnungen über davor befindlichem Hausflur; Vorhandensein von Bädern in beiden Wohnungen) als häusliches Arbeitszimmer im Sinne des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6bEStG anzusehen sein.2) Eine recht umfangreiche Außendiensttätigkeit spricht dagegen, dass das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt.