Angestellter Steuerberater; Widerruf der Bestellung; Vermögensverfall
BFH, Beschluß vom 29.05.2002 - Aktenzeichen VII B 262/01
DRsp Nr. 2002/10437
Angestellter Steuerberater; Widerruf der Bestellung; Vermögensverfall
1. Bei Vermögensverfall eine Steuerberaters sind i.d.R. Interessen der Auftraggeber gefährdet, es sei denn, der betreffende Steuerberater widerlegt diese Vermutung und weist nach, dass Auftraggeberinteressen - ausnahmsweise - trotz des Vermögensverfalls nicht gefährdet sind.2. § 46 Abs. 2 Nr. 4StBerG ist auch auf angestellte Steuerberater anzuwenden.