BFH - Beschluß vom 29.05.2002
VII B 262/01
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1344

Angestellter Steuerberater; Widerruf der Bestellung; Vermögensverfall

BFH, Beschluß vom 29.05.2002 - Aktenzeichen VII B 262/01

DRsp Nr. 2002/10437

Angestellter Steuerberater; Widerruf der Bestellung; Vermögensverfall

1. Bei Vermögensverfall eine Steuerberaters sind i.d.R. Interessen der Auftraggeber gefährdet, es sei denn, der betreffende Steuerberater widerlegt diese Vermutung und weist nach, dass Auftraggeberinteressen - ausnahmsweise - trotz des Vermögensverfalls nicht gefährdet sind.2. § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG ist auch auf angestellte Steuerberater anzuwenden.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Gründe: