Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 07.03.2022 wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Mit ihrer am 15.03.2022 beim Arbeitsgericht eingegangenen Beschwerde wenden sich die Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen die Wertfestsetzung durch das Arbeitsgericht im Beschluss vom 07.03.2022.
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