Anhörungsrüge - Außerachtlassen der BFH-Rechtsprechung
BFH, Beschluss vom 14.03.2006 - Aktenzeichen IX S 3/06
DRsp Nr. 2006/8867
Anhörungsrüge - Außerachtlassen der BFH-Rechtsprechung
Die angebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nicht schlüssig dargelegt, wenn zwar geltend gemacht wird, der BFH habe den in der Nichtzulassungsbeschwerde enthaltenen Hinweis auf die BFH-Rechtsprechung außer Acht gelassen, die von den Kl. aufgeworfene Rechtsfrage indes nicht entscheidungserheblich war.