I. Mit Beschluss vom ... Januar 2005 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) als unzulässig verworfen. Mit Schriftsatz vom 10. März 2005 hat der Kläger gegen den genannten Beschluss "Gegenvorstellung" analog § 321a der Zivilprozessordnung (ZPO) beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt mit dem Antrag, die Revision zuzulassen bzw. das Urteil des FG aufzuheben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|