Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 5. November 2018
a)im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagte der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei in 44 Fällen, davon in 26 Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zur gewerbsmäßigen Steuerhehlerei, sowie der versuchten gewerbsmäßigen Steuerhehlerei in zwei Fällen schuldig ist; im Übrigen wird die Angeklagte freigesprochen; insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die der Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last;
b)im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben;
c)im Ausspruch über die Einziehung dahin geändert, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 304.144,40 € angeordnet wird.
2. 3.
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