I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war 1993 aus dem Kosovo in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er wurde aber zunächst geduldet und erhielt im Februar 2006 eine Aufenthaltserlaubnis nach §
Die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Familienkasse) lehnte die Gewährung von Kindergeld für die Kinder des Klägers ab. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.
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