FG Niedersachsen - Urteil vom 19.05.2003
1 K 33/02
Normen:
AO § 170 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 170 Abs. 4 ;

Anlaufhemmung; Verjährung; Festsetzungsverjährung - Verhältnis der Anlaufhemmungen nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 und nach § 170 Abs. 4 AO

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.05.2003 - Aktenzeichen 1 K 33/02

DRsp Nr. 2003/14926

Anlaufhemmung; Verjährung; Festsetzungsverjährung - Verhältnis der Anlaufhemmungen nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 und nach § 170 Abs. 4 AO

1. Zum Verhältnis der Anlaufhemmungen gem. § 170 Abs. 2 Nr. 1 und § 170 Abs. 4 AO. 2. Beide Vorschriften verfolgen unterschiedliche Regelungszwecke. Während § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO verhindern soll, dass ein Stpfl. im Hinblick auf den Eintritt der Festsetzungsverjährung Vorteile aus der Nichterfüllung der Erklärungspflichten zieht, soll § 170 Abs. 4 AO verhindern, dass innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums die Steuer auf einen späteren Veranlagungszeitpunkt früher verjährt als die Steuer auf einen vorhergehenden.

Normenkette:

AO § 170 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 170 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der angefochtene Vermögensteuerbescheid innerhalb der Festsetzungsfrist ergangen ist.