FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.10.2017
1 K 1650/17
Normen:
EStG § 35a Abs. 3;
Fundstellen:
DStRE 2018, 1487

Anliegerbeiträge; Gehwege; Handwerkerleistungen; räumlich-funktionaler Zusammenhang; Steuerrecht; Straßenlaternen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2017 - Aktenzeichen 1 K 1650/17

DRsp Nr. 2018/816

Anliegerbeiträge; Gehwege; Handwerkerleistungen; räumlich-funktionaler Zusammenhang; Steuerrecht; Straßenlaternen

Anliegerbeiträge zur Erstellung von Gehwegen und Straßenlaternen als Handwerkerleistungen i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG Ein räumlich-funktionaler Zusammenhang einer öffentlichen Erschließungsmaßnahme mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn durch die Maßnahme keine Anbindung des Haushalts an das öffentliche Verkehrs- oder Versorgungsnetz erfolgt, sondern allgemeine öffentliche Einrichtungen (hier: Gehwege und Straßenlaternen) unabhängig vom Haushalt des Steuerpflichtigen errichtet werden.

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 35a Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob Anliegerbeiträge als haushaltsnahe Handwerkerleistungen gem. § 35a Abs. 3 EStG in Abzug gebracht werden können.