Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 14. Oktober 2021 - Richter - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Beschwerdewert beträgt 5.000 €.
I.
Die im Rubrum näher bezeichnete Unternehmergesellschaft (UG) wurde am 07. Mai 2013 von dem Beteiligten zu 1 als Alleingesellschafter mit einem Stammkapital von 300 € gegründet. Dieser war auch ihr einziger Geschäftsführer. Im Rahmen einer von seinem Verfahrensbevollmächtigten am 25. Mai 2021 beurkundeten Gesellschafterversammlung wurde neben einer Firmenänderung in "M GmbH" u.a. eine Erhöhung des Stammkapitals um 25.000 € beschlossen, wovon der Beteiligte zu 1 einen Anteil von weiteren 20.000 €, die Beteiligte zu 2 einen Anteil von 5.000 € übernahm, die jeweils zur Hälfte eingezahlt werden sollten.
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