KG - Beschluss vom 07.09.2021
22 W 51/21
Normen:
FamFG §§ 58 ff.; GmbHG § 74 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 29.03.2021

Anmeldung der Löschung einer Gesellschaft zur Eintragung in das HandelsregisterBeschwerde gegen eine ZwischenverfügungGegen die Gesellschaft anhängiges Gerichtsverfahren

KG, Beschluss vom 07.09.2021 - Aktenzeichen 22 W 51/21

DRsp Nr. 2021/16639

Anmeldung der Löschung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung Gegen die Gesellschaft anhängiges Gerichtsverfahren

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 29. März 2021 aufgehoben.

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.; GmbHG § 74 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Beteiligte, eine GmbH, ist seit 1984 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.

Nachdem das Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beteiligten mangels einer die Kosten deckenden Masse rechtskräftig abgewiesen hat, ist die Auflösung der Beteiligten von Amts wegen im Mai 2018 in das Handelsregister eingetragen worden. Der Abweisung des Insolvenzgerichts lag das Gutachten des Insolvenzverwalters zugrunde, in welchem u.a. eine gegen die Beteiligte anhängige Klage vor dem Landgericht Berlin aufgeführt war. Die Beteiligte begehrt in diesem Prozess im Wege der Widerklage Zahlung in Höhe von rund 750.000 EUR nebst Zinsen, deren Erfolgsaussichten durch den Insolvenzverwalter aufgrund des bisherigen Prozessverlaufs als nicht erfolgsversprechend eingeschätzt wurden.