Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg - Registergericht - vom 19.04.2012, Az. xxxx, wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller und Beschwerdeführer ist einer von zwei Gesellschaftern der A. GmbH und im Handelsregister als alleiniger Geschäftsführer der GmbH eingetragen.
Mit an den Mitgesellschafter R. gerichtetem Schreiben vom 21.02.2012, diesem übergeben am selben Tag, legte der Beschwerdeführer mit sofortiger Wirkung sein Amt als Geschäftsführer nieder. Mit notarieller Urkunde des Notars Dr. F. vom 27.02.2012, URNr. yyyy, meldete der Beschwerdeführer seine Amtsniederlegung zur Eintragung in das Handelsregister an.
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