Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird die im Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg - Einzelrichter der 11. Kammer - vom 20. Juni 2018 enthaltene Streitwertfestsetzung geändert.
Der Streitwert des Klageverfahrens
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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