I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) meldete am 3. November 2006 als zugelassener Versender zwei Warensendungen zur Überführung in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren im elektronischen Verfahren ATLAS an, wobei sie als Gestellungsort den hierfür zugelassenen, in der Freizone Hamburg befindlichen Betrieb der Fa. X angab. Die Zollanmeldungen wurden am selben Tag registriert und die begleitenden Versanddokumente der Klägerin elektronisch übermittelt. Die Container wurden am 6. bzw. 9. November 2006 nach Z befördert und der dortigen Bestimmungsstelle gestellt.
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