FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.03.2004
7 K 2335/01
Normen:
BGB § 705 § 716 § 133 § 157 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;

Annahme eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses bei Unterstützung eines neu gegründeten Unternehmens

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2004 - Aktenzeichen 7 K 2335/01

DRsp Nr. 2004/7264

Annahme eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses bei Unterstützung eines neu gegründeten Unternehmens

Die im Rahmen der Gründung einer Apotheke zwischen der Existenzgründerin und der eine Apotheke innhabenden Apothekerin geschlossenen Verträgen über die Überlassung ausgestatteter Geschäftsräume und der unternehmerischen Beratung führen nicht zur Annahme einer verdeckten Mitunternehmerschaft, wenn die erfolgsabhängigen Beratungsvergütungen wegen der nicht zu erfolgenden Einbeziehung des vereinnahmten Mietzinses angemessen sind, die Verpflichtung zur Rücknahme der Apotheke keine Verlustbeteiligung darstellt, zugesicherte monatliche Vorabvergütungen zu keiner gesellschaftsrechtlich bedingten Nachschusspflicht führen, die Pflicht zur Einstellung der beratenden Apothekerin der Absicherung deren wirtschaftlichen Risikos dient sowie keine Verpflichtung zur Umsetzung der Beratungsempfehlungen besteht.

Normenkette:

BGB § 705 § 716 § 133 § 157 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand: