I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Kläger in den Streitjahren 1994 und 1995 wirtschaftliche Eigentümer der Wohnung 3 im Dachgeschoß des Gebäudes ... Siedlung (S), X-Straße in ... (A) auf der Insel ... (B), gewesen sind.
Die Kläger sind ein Ehepaar und werden gemeinsam veranlagt. Seit 1994 reichen sie Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuer ein und machen darin Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend. Gegenstand der Vermietung ist die o.g. Wohnung Nr. 3. Die Kläger sind jeweils zur Hälfte an der Wohnung beteiligt.
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