FG Düsseldorf - Beschluss vom 05.10.2007
10 V 3150/07 A (AO)
Normen:
AO § 193 Abs. 1 ; AO § 199 Abs. 1 ; BpO (2000) § 3 Abs. 3 Satz 1 ; FGO § 69 ;

Anordnung Außenprüfung; Verdacht; Steuerstraftat; Festsetzungsverjährung - Zulässigkeit einer Prüfung über drei Besteuerungszeiträume hinaus bei Verdacht einer Steuerstraftat

FG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2007 - Aktenzeichen 10 V 3150/07 A (AO)

DRsp Nr. 2008/17721

Anordnung Außenprüfung; Verdacht; Steuerstraftat; Festsetzungsverjährung - Zulässigkeit einer Prüfung über drei Besteuerungszeiträume hinaus bei Verdacht einer Steuerstraftat

1. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, bei dem Verdacht einer Steuerverkürzung im Rahmen einer über drei Besteuerungszeiträume hinaus erweiterten Außenprüfung die Möglichkeiten einer nachträglichen Festsetzung der verkürzten Steuer in offener Festsetzungsfrist durch Feststellungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung zu prüfen. 2. Der Verdacht einer Steuerstraftat i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 BpO besteht bereits bei hinreichenden Anhaltspunkten für die Erfüllung des objektiven Tatbestands einer Steuerverkürzung.

Normenkette:

AO § 193 Abs. 1 ; AO § 199 Abs. 1 ; BpO (2000) § 3 Abs. 3 Satz 1 ; FGO § 69 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Anordnung einer Außenprüfung.