Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.4.2021 geändert.
Die aufschiebende Wirkung der beim Sozialgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen S
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.061,64 Euro festgesetzt.
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