Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 24.06.2021 aufgehoben und der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
I.
Der Antragsteller begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner gegen einen Beitragsbescheid erhobenen Klage.
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