FG Düsseldorf - Urteil vom 11.03.2010
8 K 3756/08 AO
Normen:
AO § 193 Abs. 2 Nr. 2;

Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung: Abstraktes Aufklärungsbedürfnis i.S.v. § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO bei hohen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2010 - Aktenzeichen 8 K 3756/08 AO

DRsp Nr. 2013/122

Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung: Abstraktes Aufklärungsbedürfnis i.S.v. § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO bei hohen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Allein aus dem Vorliegen außerordentlich hoher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kann ohne das Bestehen von weiteren Unstimmigkeiten – beispielsweise wegen des Missverhältnisses zu erklärten Kapitaleinkünften in geringer Höhe – ein abstraktes Aufklärungsbedürfnis i.S.v. § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht abgeleitet werden. In der Anordnung der Außenprüfung, um das Verhältnis der tatsächlich vereinnahmten Miete zur ortsüblichen Miete bei der Vermietung an nahe Angehörige zu ermitteln, liegt ein Ermessensfehlgebrauch, wenn nicht begründet wird, dass die erforderliche Aufklärung nicht wie in vergleichbaren Fällen durch Maßnahmen der Einzelermittlung im Sinne der §§ 88 ff. AO erreicht werden kann.

Normenkette:

AO § 193 Abs. 2 Nr. 2;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer auf § 193 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) gestützten Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung.