I. Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) erließ am 22. Dezember 2004 gegenüber der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) eine Prüfungsanordnung über eine Lohnsteuer-Außenprüfung für den Zeitraum 1. Januar 2000 bis 30. November 2004. Die Prüfung sollte am 23. Dezember 2004 um 8.00 Uhr beginnen.
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