FG Münster - Urteil vom 10.04.2000
4 K 5787/98 Kg
Normen:
EStG § 31 Abs. 1 S 3; EStG § 62 Abs. 1 ; EStG § 63 ; EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 878

Anrechnung ausländischer Familienleistungen auf das Kindergeld

FG Münster, Urteil vom 10.04.2000 - Aktenzeichen 4 K 5787/98 Kg

DRsp Nr. 2001/2268

Anrechnung ausländischer Familienleistungen auf das Kindergeld

Bei der Berechnung des Unterschiedsbetrags zwischen ausländischen ( hier: britischen ) Familienleistungen und dem höheren Kindergeld nach deutschem Recht erfolgt die Umrechnung zu dem am Tag der Zahlung geltenden amtlichen Wechselkurs; die dieser Regelung entgegenstehende Dienstanweisung im Runderlaß 375 / 74 Nr. 145 Abs. 8 wird durch das Gemeinschaftsrecht nicht gedeckt.

Normenkette:

EStG § 31 Abs. 1 S 3; EStG § 62 Abs. 1 ; EStG § 63 ; EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Festsetzung des Kindergeldes für die Töchter Laura-Charlene und Alexandra aufgrund der Anrechnung britischer Familienleistungen sowie die Erstattung eines Betrages in Höhe von 705,- DM.