Anrechnung ausländischer Steuer auf Kapitalerträge
FG Hamburg, Urteil vom 14.03.2006 - Aktenzeichen VI 373/03
DRsp Nr. 2006/20699
Anrechnung ausländischer Steuer auf Kapitalerträge
Überschreiten die Einkünfte aus Kapitalvermögen insgesamt nicht den Sparerfreibetrag, können Steuern auf im Ausland erzielte Kapitalerträge nicht angerechnet werden.