Der Einkommensteuerbescheid für 2017 vom 31. Januar 2019 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 2. Juli 2019 dahin geändert, dass die Einkommensteuer auf 1.790 € festgesetzt wird.
II.Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
III.Das Urteil ist wegen der von dem Beklagten zu tragenden Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.
IV.Die Revision wird zugelassen
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