Auf die Berufung des Klägers vom 27.02.2015 wird das Endurteil des LG Deggendorf vom 05.02.2015 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 2.499,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
II. III. IV.
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