FG Köln - Beschluss vom 06.05.2010
10 Ko 3486/09
Normen:
StBGebVO § 40; StBGebVO § 45; RVG -VV Abs. 4 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3; RVG -VV Nrn. 2300 bis 2303;

Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

FG Köln, Beschluss vom 06.05.2010 - Aktenzeichen 10 Ko 3486/09

DRsp Nr. 2010/11715

Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

1) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gemäß Abs. 4 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 des VV RVG galt unabhängig von der mangelnden Koordinierung der Vorschriften auf eine im Vorverfahren nach § 40 StBGebVO entstandene Geschäftsgebühr entsprechend. 2) Daran ist auch nach der inhaltlichen Anpassung der Regelungen der StBGebVO durch das JStG 2007 festzuhalten.

Normenkette:

StBGebVO § 40; StBGebVO § 45; RVG -VV Abs. 4 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3; RVG -VV Nrn. 2300 bis 2303;

Tatbestand: