Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 03.03.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Hochschulstudienzeit des Klägers als ruhegehaltsfähige Dienstzeit bei der Berechnung seiner Versorgungsbezüge zu berücksichtigen ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|