I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der KG (der Schuldnerin; im Folgenden: Gemeinschuldnerin).
Die nachmalige Gemeinschuldnerin war vor Insolvenzeröffnung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen verpflichtet. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) hatte ihr auf ihren Antrag hin eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Voranmeldungen gewährt und deshalb eine Sondervorauszahlung für das Jahr 1999 in Höhe von 26 969 DM festgesetzt. Die Gemeinschuldnerin hat die Sondervorauszahlung beglichen.
Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 16. November 1999 wurde über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt.
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