BFH - Urteil vom 09.06.2010
I R 94/09
Normen:
DBA-Brasilien Art. 11 Abs. 4; DBA-Brasilien Art. 24 Abs. 2; DBA-Brasilien Art. 24 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 24.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 4802/06

Anrechnung einer fiktiven brasilianischen Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer; Zuordnung von Stückzinsen aus dem Verkauf einer brasilianischen Anleihe zu den Einkünften aus Schuldverschreibungen oder aus Forderungen auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Brasilien)

BFH, Urteil vom 09.06.2010 - Aktenzeichen I R 94/09

DRsp Nr. 2010/18517

Anrechnung einer fiktiven brasilianischen Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer; Zuordnung von Stückzinsen aus dem Verkauf einer brasilianischen Anleihe zu den Einkünften "aus Schuldverschreibungen" oder "aus Forderungen" auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Brasilien)

Stückzinsen aus dem Verkauf einer brasilianischen Anleihe gehören nicht zu den Einkünften "aus Schuldverschreibungen" oder "aus Forderungen" i.S. des Art. 11 Abs. 4 DBA-Brasilien a.F. und lösen daher keine Anrechnung fiktiver Quellensteuer nach Art. 24 Abs. 2 und 3 DBA-Brasilien a.F. aus.

Normenkette:

DBA-Brasilien Art. 11 Abs. 4; DBA-Brasilien Art. 24 Abs. 2; DBA-Brasilien Art. 24 Abs. 3;

Gründe

I.

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine fiktive ausländische Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen ist.