Anrechnung von ausländischer auf Dividenden von Gesellschaften mit Sitz im Ausland entfallenden Körperschaftsteuer; Nachweis der tatsächlichen Körperschaftsteuerbelastung ausländischer Dividenden
FG Hamburg, Urteil vom 18.06.2021 - Aktenzeichen 6 K 260/19
DRsp Nr. 2021/14380
Anrechnung von ausländischer auf Dividenden von Gesellschaften mit Sitz im Ausland entfallenden Körperschaftsteuer; Nachweis der tatsächlichen Körperschaftsteuerbelastung ausländischer Dividenden
1) Eine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH (Meilicke) ist auf der Ebene eines Wertpapier-Sondervermögens nach den § 38 Abs. 2, § 38a, § 39aKAGG im Wege einer Vergütung an die Depotbank vorzunehmen und nicht unmittelbar beim Anteilscheininhaber gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3EStG aF i.V.m. § 49 Abs. 1KStG aF.2) Für den Nachweis der tatsächlichen Körperschaftsteuerbelastung ausländischer Dividenden ist zwar nicht erforderlich, dass die ausländischen Körperschaftsteuerbescheide oder sonstige amtlichen Dokumente zum Beleg des Entstehens der ausländischen Körperschaftsteuer vorgelegt werden, nachprüfbare Angaben zum Entstehungsgrund der Steuer - etwa Bescheid- oder Anmeldedaten - müssen indes geliefert werden.3) Bescheinigungen der ausländischen ausschüttenden Gesellschaften, die die tatsächliche Belastung der Dividende mit Körperschaftsteuer belegen sollen, müssen das normative Umfeld im Sitzland berücksichtigen und erkennen lassen, ob und inwieweit für ausgeschüttete Gewinne ein abweichender Steuersatz oder eine Steuerfreiheit besteht.
Normenkette:
KAGG § 38 Abs. 2;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.