Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 22.10.2019 -
Das beklagte Land hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 15.100,80 EUR festgesetzt.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund des letzten befristeten Arbeitsvertrages zum 30.06.2019 beendet wurde.
Der am 00.00.1968 geborene Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.02.2004 durchgehend als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt 3.775,20 EUR beschäftigt. Die Parteien schlossen zunächst für folgende Zeiten im angegebenen Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit befristete Arbeitsverträge:
01.02.2004 bis 31.01.2005 | 50 % |
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