LSG Bayern - Urteil vom 05.06.2019
L 19 R 493/18
Normen:
SGB X § 45 Abs. 1;
Fundstellen:
NZS 2019, 879
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 24.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 254/17

Anrechnung von Einkommen auf eine ErwerbsminderungsrenteEntgeltbegriff im SGB IVFamilienbezogene EntgeltbestandteileEntgelte ohne Arbeitsleistung

LSG Bayern, Urteil vom 05.06.2019 - Aktenzeichen L 19 R 493/18

DRsp Nr. 2019/13463

Anrechnung von Einkommen auf eine Erwerbsminderungsrente Entgeltbegriff im SGB IV Familienbezogene Entgeltbestandteile Entgelte ohne Arbeitsleistung

Der Entgeltbegriff des § 14 SGB IV bietet keinen Anhalt, familienbezogene Entgeltbestandteile nicht als Arbeitsentgelt einzuordnen.

1. Unter den Entgeltbegriff fallen auch Zahlungen des Arbeitgebers, denen ein Anspruch auf eine konkrete Arbeitsleistung nicht gegenübersteht.2. Es kommt allein darauf an, dass die Zahlung des Entgelts deshalb erfolgt, weil der Begünstigte in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber steht.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 24.07.2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II.

Die Beklagte trägt ein Drittel der außergerichtlichen Kosten der Klägerin beider Instanzen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 45 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten die Rechtmäßigkeit des Bescheids vom 10.05.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09.03.2017, mit dem die Beklagte die Bewilligung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Anrechnung von Einkommen in der Zeit vom 01.01.2015 bis 30.06.2016 (teilweise) aufgehoben und von der Klägerin überzahlte Rente in Höhe von 2.442,08 € zurückgefordert hat.