BFH - Beschluss vom 11.01.2005
VII B 136/04
Normen:
AO § 37 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 833
Steuertelex 2005, 370
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 04.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 310/03

Anrechnung von ESt-Vorauszahlungen bei getrennten Ehegatten

BFH, Beschluss vom 11.01.2005 - Aktenzeichen VII B 136/04

DRsp Nr. 2005/4442

Anrechnung von ESt-Vorauszahlungen bei getrennten Ehegatten

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass ein Ehegatte, der Zahlungen auf eine gegen ihn und seine Ehefrau als Gesamtschuldner festgesetzte ESt-Vorauszahlungsschuld geleistet hat, deren Erstattung nur dann in voller Höhe bzw. in der nach Verrechnung mit einer gegen ihn festgesetzten ESt-Schuld in der verbleibenden Höhe verlangen kann, wenn im Zeitpunkt des Zahlungseinganges für das FA sein Wille erkennbar war, mit den Vorauszahlungen nur seine eigene Schuld zu tilgen und nicht zugleich auch die seiner Ehefrau. Anderenfalls sind die geleisteten Vorauszahlungen im Zweifel nach Kopfteilen auf die Eheleute aufzuteilen und entsprechend zu verrechnet bzw. zu erstatten.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) möchte erreichen, dass die Einkommensteuervorauszahlungen für 2000 ihm nicht nur neben seiner damaligen Ehefrau zur Hälfte, sondern in voller Höhe zugerechnet werden.