Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen Teil des ErhebungsverfahrensKeine steuerfreien Spesenvorschüsse mangels Glaubhaftmachung
BFH, Beschluss vom 11.08.2011 - Aktenzeichen X S 6/11 (PKH)
DRsp Nr. 2011/17109
Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen Teil des ErhebungsverfahrensKeine steuerfreien Spesenvorschüsse mangels Glaubhaftmachung
NV: Die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen gehört zum Steuererhebungsverfahren und nicht zum Steuerfestsetzungsverfahren. Streitigkeiten über die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen können daher nicht in dem Verfahren über die Rechtsmäßigkeit der Steuerfestsetzung entschieden werden.