I. Der Abrechnungsbescheid vom 13. September 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. Juni 2007 wird dahingehend geändert, dass die anrechenbaren Vorauszahlungen 2003 um 3.880,70 Euro Einkommensteuer sowie 212,70 Euro Solidaritätszuschlag erhöht werden und das danach sich ergebende Guthaben i.H.v. 3,64 Euro erstattet wird.
II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|