FG Köln - Urteil vom 27.04.2010
1 K 3389/07
Normen:
AO § 37 Abs. 2; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 1;

Anrechnung von Vorauszahlungen und Erstattung überschüssiger Vorauszahlungen bei Eheleuten

FG Köln, Urteil vom 27.04.2010 - Aktenzeichen 1 K 3389/07

DRsp Nr. 2010/15376

Anrechnung von Vorauszahlungen und Erstattung überschüssiger Vorauszahlungen bei Eheleuten

1) Gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG steht demjenigen Steuerpflichtigen ein Anspruch auf Anrechnung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuerschuld zu, auf dessen Rechnung die Vorauszahlung bewirkt wurde. Entscheidend ist damit auch bei Ehegatten, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, wie der im Zeitpunkt der Zahlung dem Finanzamt erkennbar ist, getilgt werden sollte (gegen FG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.06.2008 2 K 73/06, EFG 2008, 1511). 2) Eheleuten steht eine Erstattung überschüssiger Vorauszahlungen je zur Hälfte zu, wenn die Vorauszahlungen während des Zusammenlebens ohne weitere Bestimmungen geleistet wurden.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand: