FG Sachsen-Anhalt, vom 29.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 143/01
Anrechnung von Zuschüssen nach dem BAföG auf Ausbildungsfreibetrag; Teilerledigung der Hauptsache auch bei unselbständigen Klagebegehren
BFH, Urteil vom 18.05.2006 - Aktenzeichen III R 5/05
DRsp Nr. 2006/20315
Anrechnung von Zuschüssen nach dem BAföG auf Ausbildungsfreibetrag; Teilerledigung der Hauptsache auch bei unselbständigen Klagebegehren
»1. Erhält das --während des gesamten Kalenderjahres studierende-- Kind unterschiedlich hohe Zuschüsse als Ausbildungshilfe, ist der Ausbildungsfreibetrag für die Anrechnung der Zuschüsse aufzuteilen. Die Zuschüsse mindern nach § 33a Abs. 4 Satz 3 EStG jeweils nur die zeitanteiligen Ausbildungsfreibeträge der Kalendermonate, für welche die Zuschüsse bestimmt sind.2. Nach dem BAföG geleistete Zuschüsse für ein Auslandsstudium sind grundsätzlich auf den Freibetrag nach § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG anzurechnen, soweit sie auf den Grundbedarf entfallen.«