BFH vom 26.04.1994
IX R 76/91

Ansatz der Kostenmiete bei selbstgenutztem Zweifamilienhaus

BFH, vom 26.04.1994 - Aktenzeichen IX R 76/91

DRsp Nr. 1997/8555

Ansatz der Kostenmiete bei selbstgenutztem Zweifamilienhaus

1. Der Mietwert ist grundsätzlich anhand der am Wohnungsmarkt für vergleichbare Objekte erzielbaren Miete, der sogenannten Marktmiete, zu schätzen. Nur bei besonders aufwendiger Gestaltung oder Ausstattung ist stattdessen die sogenannte Kostenmiete anzusetzen. Diese Voraussetzung für den Ansatz der Kostenmiete ist stets erfüllt, wenn sich in dem Wohnhaus eine Unterflurschwimmhalle befindet oder wenn zu dem Wohnungsgrundstück eine - an das Haus angebaute oder freistehende - Schwimmhalle gehört oder wenn die Wohnung eine privat genutzte Wohnfläche von mehr als 250 qm aufweist (Bestätigung der neuen Rechtsprechung). 2. Die Kostenmiete ist auf der Grundlage der Zweiten Berechnungsverordnung zu ermitteln.

Für die Praxis: