FG Köln - Urteil vom 18.08.2022
7 K 3179/18
Normen:
BewG § 14 Abs. 1 S. 1, 2;

Ansatz des Jahreswerts der Nießbrauchslast bei der Festsetzung der Schenkungsteuer

FG Köln, Urteil vom 18.08.2022 - Aktenzeichen 7 K 3179/18

DRsp Nr. 2024/548

Ansatz des Jahreswerts der Nießbrauchslast bei der Festsetzung der Schenkungsteuer

Tenor

Der angefochtene Schenkungsteuerbescheid vom 20.10.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.11.2018 wird mit der Maßgabe geändert, dass der Jahreswert der Nießbrauchslast mit 11.077 € angesetzt wird.

Die Neuberechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 95 v.H. und der Beklagte zu 5 v.H.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BewG § 14 Abs. 1 S. 1, 2;

Tatbestand

Bei Erhebung der Klage waren der Jahreswert einer Nießbrauchslast und der Ansatz eines von § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) abweichenden Vervielfältigers für die Lebenszeit der Schenkerin im Rahmen einer freigebigen Zuwendung strittig. Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung ist (nur noch) der Ansatz eines von § 14 Abs. 1 BewG abweichenden Vervielfältigers streitig.